Beweissicherung Detmold Baubeginn, Gebäude

Beweissicherung Detmold

Sie benötigen einen Gutachter für eine Beweissicherung in Detmold oder in der Nähe? Mit über 300 unabhängigen Gutachtern deutschlandweit steht die Bauexperts Sachverständigenorganisation Ihnen zur Seite.

Gutachter und Sachverständige für Beweissicherung Detmold vor Baubeginn oder bei Schäden:

Immobiliengutachter Anschrift Kontakt
Susann Degner Hahnbergstraße 3
32760
Detmold
Tel: 05251 202 71 10 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Jens Krüger Holztwete 4
32657
Lemgo
Tel: 0800 9 81 81 81 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Wilfried Kersting Dubelohstraße 266
33104
Paderborn
Tel: 05251 202 71 10 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Ralph Niemann-Delius (REV) Am Pferdekamp 39
33619
Bielefeld
Tel: 0800 9 81 81 81 (gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Eike Hemminghaus Großensieker Weg 8
32584
Löhne
Tel: 0800 9 81 81 81 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Michael Rother Bahnhofstraße 36
3254
Bad Oeynhausen
Tel: 05221 872 93 40 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Hannes Wistof Tiefer Weg 14a
33803
Steinhagen
Tel: 05204 98594 80 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Michael Blaschka Stadtblick 11
37603
Holzminden
Tel: 0800 9 81 81 81 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Daniel Hosper Stadtblick 11
37603
Holzminden
Tel: 0800 9 81 81 81 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Martin Vennemann Aßbruchweg 8a
49152
Bad Essen
Tel: 05472 406 99 50 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Christoph Brockhoff Schloßstraße 16
49074
Osnabrück
Tel: 0541 915 321 70 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Dip.-Ing.(FH) Stefanie Wodtke M.Sc. Pferdekamp 29
59519
Möhnesee
Tel: 0800 9 81 81 81 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Timo Schubert Hellweg 8
59514
Welver
Tel: 0800 9 81 81 81 (gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Prof. Dr. Dipl.-Ing. Heiner Haass Am Weissdorn 13
30459
Hannover
Tel: 0511 515 245 90 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Marcel Lammerskitten Am Spreedeplacken 2
49525
Lengerich
Tel: 0800 9 81 81 81 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Die Beweissicherung

Die Beweissicherung im Bauwesen dient vor Baubeginn zur Sicherung und Erhebung des IST-Zustandes der umliegenden oder angrenzenden Gebäude und/oder Straßen vor dem Start eines Bauvorhabens. Durch die möglichst genaue Erfassung von Sachverhalten trägt sie zur zeitnahen Klärung im Fall von Unklarheiten oder Streitfällen, z. B. bei auftretenden Schäden und Mängeln bei, oder zur Erkennung von Altschäden sowie durch die Baumaßnahme entstanden Neuschäden.

Bautechnische Beweissicherung Detmold im Bauwesen

Vor Beginn eines neuen Bauvorhabens oder einer Baumaßnahme sollte Sie zwingend eine bautechnische Beweissicherung gem. DIN 4123 (Beweissicherungsverfahren) der Bestandsbebauung durchführen lassen. Diese beinhaltet eine sachverständliche Erfassung und objektive Dokumentation des baulichen IST-Zustands der Bestandsbebauung unmittelbar vor der geplanten Neu- oder Umbaumaßnahme. Nicht nur auf die äußere Gebäudehülle beschränkt sich die Beweissicherung eines Gebäudes, sondern auch über den gesamten Einflussbereich der Baumaßnahme befindlichen Bebauung. Eine Beweissicherung wird für die unterschiedlichsten Baumaßnahmen benötigt bzw. angefordert z. B. bei Ingenieurbauwerken (Brücken oder Tunnel), Verkehrsanlagen, Straßen, Gehwege und Wohngebäude oder auch bei kleineren Maßnahmen wie der Bau eines Gartenzauns.

Die bautechnische Beweissicherung schützt den Bauherrn nachhaltig vor Schadensersatzforderungen durch die Bewohner. Gerechtfertigte Schadensersatzforderungen geschädigter Bewohner oder Anlieger der Bebauung im Einflussbereich können aufgrund der Dokumentation z. B. durch einen Bausachverständigen problemlos geltend gemacht und durchgesetzt werden.

Private / Selbstständige Beweissicherung

Bei Baumaßnahmen, insbesondere im Bereich der Grenzbebauung, besteht grundsätzlich das Risiko, dass Schäden an Nachbargebäuden entstehen können. Für diese durch Bauarbeiten entstandenen Schäden haftet in den meisten Fällen der Verursacher. Oft entstehen im weiteren Verlauf Streitigkeiten darüber, ob Schäden tatsächlich durch Bauarbeiten entstanden sind oder bereits vor Beginn der Baumaßnahmen vorhanden waren. Es ist selten möglich im Nachhinein noch nachzuweisen, ob Schäden schon vorher vorhanden waren, die Beweispflicht liegt in dem Fall beim Durchführenden der Bauarbeiten. Daher sollten Sie vor Beginn solcher Bauarbeiten, eine Beweissicherung z. B. durch einen qualifizierten Bausachverständigen durchführen lassen. Dabei werden Ihre Planungsunterlagen gesichtet und der Einflussbereich wird beurteilt, der Zustand der Nachbargebäude und Wohnungen werden vor Beginn der ersten Baumaßnahmen dokumentiert.

Gerichtliche Beweissicherung Detmold

Das selbstständige Beweisverfahren [§§ 485 ff. ZPO] ist von der Beweissicherung abzugrenzen. Darunter ist ein gerichtliches Verfahren zu verstehen, das durch einen speziellen Antrag veranlasst wird und dem eigentlichen Hauptprozess vorgelagert ist. Ziel ist es einen Rechtsstreit zu vermeiden, indem die Streitpunkte durch einen unabhängigen Gutachter geklärt werden und dadurch eine außergerichtliche Einigung möglich ist. Wenn es zu keiner Einigung zwischen den Parteien kommt, so sind mit dem Gutachten, das im Rahmen eines selbstständigen Beweisverfahren erstellt wurde, die Beweise gesichert. Ein derartiges Gutachten ist vor Gericht als Beweismittel zugelassen. Im selbstständigen Beweisverfahren bestimmt das Gericht den Gutachter.

Es gibt private und gerichtliche Beweissicherungsverfahren im Bauwesen. Sinn und Zweck dieser Verfahren ist es, die IST-Situation zu einem bestimmten Zeitpunkt, am besten vor Baubeginn, festzuhalten.

Beweissicherung Detmold vor Baubeginn

Beweissicherung vor Baubeginn

Eine Beweissicherung vor Baubeginn dient Ihnen zur Feststellung des IST-Zustandes rund um den geplanten Baubereich. Bei späteren Streitigkeiten oder Unklarheiten kann Ihnen die Beweissicherung der umgebenden Bausubstanz und der natürlichen Gegebenheiten vor Baubeginn dabei helfen nachzuvollziehen, ob Schäden zuvor vorhanden waren oder durch die Baumaßnahmen entstanden sind. Daher ist es zu empfehlen, bereits im Bauvertrag eine notwendige Beweissicherung, sowie den Umfang, die Art und die Kostenverteilung festzusetzen. Hierbei kann es sich ebenfalls um eine Auflage durch die Bauaufsichtsbehörde handeln.

Im Bauwesen sollte eine Beweissicherung in folgenden Fällen erfolgen:

  • Nutzung von fremden Flächen
  • Erd- und Tiefbauarbeiten inkl. Verbauarbeiten
  • Wassererhaltungsarbeiten
  • Neubau neben Bestandsgebäuden
  • Nachbarbebauung/Grenzbebauung oder Wohnbebauung
  • bei allen Arbeiten, bei denen es zu Schäden an umliegenden Gebäuden kommen kann

Bei innerstädtischen Bauplänen, angrenzender Bebauung in der Umgebung, dem Einsatz von schweren Geräten oder kritischen Bauverfahren müssen Sie in jedem Fall eine Beweissicherung in die Wege leiten. Der Zustand von gefährdeten Bauwerken etc. muss damit dokumentiert werden. Eine derartige Zustandsfeststellung sieht der § 3 abs. 4 BOB/B vor, deren Niederschrift durch den Auftraggeber und den Auftragnehmer anzuerkennen ist.

Eine Begutachtung sollte sich nie nur auf die Bauwerke beziehen in direkter Nachbarschaft, sondern muss z. B. auch die notwendigen An- und Abfahrtswege mit einbeziehen für den Fall, dass ein größeres Aufkommen von Zulieferverkehr mit schweren LKWs zu erwarten ist.

Beweise vor und während einer Baumaßnahme können mit Hilfe des gerichtlichen, selbstständigen Beweisverfahren nach der ZPO (Zivilprozessordnung), eines Schiedsgutachten oder eines Parteigutachtens gesichert werden. Es ist empfehlenswert, mit allen betroffenen Parteien, eine gemeinsame Vereinbarung abzuschließen wie und wann die Beweissicherung durchgeführt werden soll. Die notwendige Schiedsgutachtenvereinbarung sollte in jedem Fall von fachkundigen Personen aufgesetzt werden.

Grundsätzlich ist es möglich, dass für entstandene Schäden eine Versicherung aufkommt, daher sollten Sie vorab klären, ob Sie eine derartige Haftpflichtversicherung besitzen. In dem Fall muss auch diese in Kenntnis gesetzt werden. Unabhängig davon, wer das Gutachten in Auftrag gegeben oder erstellt hat, ist dieses Gutachten durch den Bauleiter zu archivieren.

Tätigkeitsablauf einer Beweissicherung vor Baubeginn

Zunächst ist der IST-Zustand der gesamten, durch die Arbeiten veränderten Flächen vor Beginn der Baumaßnahmen nachvollziehbar zu dokumentieren. Diese Art der Zustandsfeststellung kann auch bei Fragen der späteren Abrechnung und zur internen Dokumentation des Baufortschrittes dienen. Diese Art der Dokumentation kann der Bauleiter in manchen Fällen selbst mit einer Kamera vor Beginn der ersten Arbeiten am Baufeld selbst erledigen. Die, durch den Bauleiter, erstellten Bilder müssen allerdings zeitnah mit entsprechenden verständlichen Erläuterungen versehen werden, damit genausten nachvollziehbar ist was auf dem Bild zu sehen ist und wann und aus welcher Perspektive fotografiert wurde. Leider wird dies häufig anders gehandhabt und die Bilder werden nur auf dem PC gespeichert, wenn man dann auf Unklarheiten trifft, ist im Nachhinein nicht mehr zu rekonstruieren, was das Bild zeigt und wo die Lage auf dem Baufeld war. Dies ist besonders gravierend, wenn ein Zustand später nicht mehr sichtbar ist.

In Ausnahmefällen wie z. B. bei rutschgefährdeten Hanglagen, zu erhaltender Bepflanzung und Baumbestand usw., oder wenn Sie Meinungsverschiedenheiten erwarten, ist es durchaus sinnvoll einen externen Gutachter mit der Dokumentation des Baufeldes zu beauftragen. Wichtig ist es, dass Sie bei der Beauftragung darauf achten, dass es zeitlich so geregelt ist, dass das Gutachten vor Baubeginn fertig gestellt ist. Anhand dieser Dokumentation lässt sich nicht nur prüfen, ob es für den Zweck ausreichend ist, sondern auch ob bereits jetzt abweichende Standpunkte vorhanden sind.

Beweissicherung Detmold Gutachter

Bestellung eines Baugutachters durch das Prozessgericht

Das zuständige Gericht prüft in erster Linie Ihren Antrag und bestellt daraufhin einen passenden Baugutachter. Dieser muss zwingend eine neutrale Person sein über entsprechende Qualifikationen und Fachkompetenzen verfügen, um die Begutachtung und Beweissicherung durchführen zu können. In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um einen öffentlich bestellten und vereidigten Bausachverständigen.
Einen Einfluss darauf, wer als Sachverständiger eingesetzt wird, haben Sie nur bedingt. Es ist möglich, dass Sie einen Sachverständigen vorschlagen, sofern die Gegenpartei zustimmt, ist es möglich, dass das Gericht diesen Vorschlag annimmt, zwingend ist ihre Auswahl aber keinesfalls für das Gericht.

Wenn Sie jedoch Bedenken haben sollten, dass der ausgewählte Bausachverständige voreingenommen sein könnte, dürfen Sie ihn ablehnen. Jedoch müssen Sie für eine Ablehnung einen nachvollziehbaren und guten Grund äußern.

Unabhängige Gutachter Beweissicherung Detmold

Bauexperts Gutachter haben mindestens eine der nachfolgenden nachgewiesenen Qualifikationen von einer unabhängigen dritten Instanz:

  • Öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter
  • Staatlich geprüfter Gutachter
  • Durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle zertifizierte Gutachter (z.B. TÜV Rheinland, TÜV Süd, DEKRA, IQ-Zert)


Unverbindlich nach einem Gutachter Detmold fragen

Fragen Sie einfach unverbindlich und kostenlos nach einem Immobiliengutachter für einer Beweissicherung Detmold. Gerne sind wir Ihnen mit unseren qualifizierten und zertifizierten Gutachtern behilflich!



FAQs - Häufig gestellte Fragen zur Beweissicherung


Wer beauftragt eine Beweissicherung?

Jeder der Baumaßnahmen plant, ob privat oder gewerblich kann einen Bausachverständigen mit einer Beweissicherung idealerweise vor Baubeginn beauftragen. Bei einem Gerichtsprozess wird von dem zuständigen Gericht ein Baugutachter beauftragt.

Wer trägt die Kosten für ein Beweissicherungsverfahren?

In § 494a ZPO (Zivilprozessordnung) ist ausdrücklich geregelt, die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens auf Antrag der Antragsgegnerin der Antragstellerin aufzuerlegen, sofern die Antragstellerin innerhalb einer ihr gesetzten Frist keine Klage in der Hauptsache erhebt.

Was kostet ein Beweissicherungsgutachten für ein Gebäude?

Bauauftragen Sie einen Baugutachter mit der Beweissicherung Ihres Gebäudes vor Baubeginn, können Sie je nach Umfang der Baumaßnahmen und des Einflussbereiches mit Kosten von ca. 1.200, - € bis 4.000, - € rechnen.

Welche Beweismittel sind im selbstständigen Beweisverfahren zulässig?

Das Ziel einer selbstständigen Beweissicherung ist die Durchführung einer Beweisaufnahme außerhalb oder während eines Prozesses zum Zwecke der Beweissicherung oder der gütlichen Einigung. Die ZPO (Zivilprozessordnung) setzt ausschließlich folgende Beweismittel ein:

  • Zeugenvernehmung
  • Augenschein
  • Sachverständigengutachten

Tipp: Verwenden Sie für den Antrag auf ein selbstständiges Beweisverfahren im Bauwesen ein Muster mit vorgefertigten Textbausteinen, dies verhindert formelle Schwierigkeiten. Im Falle eines drohenden Gerichtsverfahrens haben Sie ohnehin andere Sachen im Kopf.

Wie lange dauert eine Beweissicherung?

Die Dauer des selbstständigen Beweisverfahrens hängt in erster Linie von der Art und dem Umfang der Beweisfragen ab. Nicht immer ist eine Beendigung des Beweisverfahrens notwendig, damit das Ergebnis verwertet werden kann. So kann ggf. nach einer umfassenden und vollständigen Aufnahme der Situation durch einen Bausachverständigen auch vor Beendigung und Erstellung des Sachverständigengutachtens bereits weiter gebaut werden. Auch in dem Fall verbleiben selbstverständlich Risiken, welche im Einzelfall bewertet werden müssen. Dadurch kann allerdings die Basis für ein gerichtliches Gutachten bereits innerhalb weniger Wochen oder Monate geschaffen werden und das Ergebnis in einem Streitverfahren verwendet werden oder, was wünschenswerter ist, als Basis für eine gewollte einvernehmliche Lösung dienen.

In den aktuellen Zeiten ist die Beendigung eines selbstständigen Beweisverfahrens bei inhaltlicher Verteidigung des Gegners regelmäßig nicht vor Ablauf von 1 Jahr gegeben.

Warum macht man eine Beweissicherung?

Um dem Verlust von wertvollen Beweisen vorzubeugen, macht man ein selbstständiges Beweissicherungsverfahren. Dies sollte in der Regel immer vor Baubeginn durchgeführt werden, um so sicherzustellen, ob ggf. Schäden vorher vorhanden waren oder im Zuge der Bauarbeiten entstanden sind.


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